Schutzkonzept für die
Marienschule Seppenrade
- 1. Leitbild
Zusammen wachsen
Die Kinder erleben in ihrer Grundschulzeit, wie sie zusammen groß werden. Sie entwickeln sich gemeinsam weiter. Dieser Aspekt im Leitgedanken spiegelt aber auch das Verständnis unseres Kollegiums für unsere Schulgemeinschaft insgesamt wieder: Wir wollen in Bewegung bleiben und offen für Veränderungen. Dabei ist es uns immer wieder wichtig, zueinander zu finden und eine Gemeinschaft zu werden. Wir wachsen zusammen!
Ich bin nicht allein.
Jeder ist eingebunden und soll sich an unserer Schule angenommen fühlen. Wir sind eine Schulgemeinschaft, zu der neben allen unseren Schülerinnen und Schülern und dem Kollegium auch alle weiteren Mitarbeiter der Marienschule und der OGS gehören.
Ich bin geschützt
Das Leitbild unserer Schule beinhaltet genau das, was dieses Schutzkonzept liefern soll. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen immer das Gefühl haben nicht allein zu sein und geschützt zu sein. Angenommen fühlen heißt auch, jederzeit mit seinen Sorgen zu jemandem kommen zu können. So handelt unsere Schule seit jeher. In diesem Konzept soll diese Selbstverständlichkeit aber noch klarer und verbindlicher formuliert werden.
Trotz dieses pädagogischen Leitbildes können wir nicht ausschließen, dass Kinder Formen von Gewalt ausgesetzt sind. Hierbei muss man unterscheiden zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt.
Übergriffe sind bewusste körperliche oder psychische Grenzüberschreitungen. Sie resultieren oft aus persönlichen und /oder fachlichen Defiziten und reichen von Belästigungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Gewalttaten, z.B. Beschimpfungen, Schläge, Festhalten, Stalking usw.
Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt
Körperliche Gewalt wird von Erwachsenen an Mädchen und Jungen in vielen verschiedenen Formen ausgeübt (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit 2007, S. 11 ff.): „Verbreitet sind Prügel, Schläge mit Gegenständen, Kneifen, Beißen, Treten und Schütteln des Kindes. Daneben werden Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen und Ersticken sowie thermische Schäden (Verbrennen, Verbrühen, Unterkühlen) bei Kindern beobachtet. Das Kind kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, geistige und seelische Schäden davontragen oder in Extremfällen daran sterben.“ Schwere physische Misshandlungen und deren Folgen betreffen vor allem Säuglinge und Kleinkindern. Dies sind in 95 % aller Fälle Wiederholungs- bzw. Vielfachtaten, also keine Affekthandlungen.
Körperliche Gewalt kommt vor allem im Bereich der Erziehung (auch in Form von Strafe) vor und wird von nahezu 50 % der Eltern angewendet (Forsa 2011). Schwere Misshandlungen werden von ca. 10 % der Eltern für die letzten zwölf Monate berichtet. 2011 wurden bundesweit 4.100 Fälle von schwerer körperlicher Misshandlung registriert. Laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes wurden 2011 146 Kinder durch einen tätlichen Angriff getötet, 114 davon waren jünger als sechs Jahre (Focus 29.5.2012).
Gewalt kommt leider auch zwischen Kindern vor. Um Gewalt an unserer Schule zu verhindern, lernen unsere Schülerinnen und Schüler sehr früh, damit umzugehen. (wie sie mit Konflikten umgehen und mit Gewalt, die gegen sie gerichtet wird, begegnen können)
- Die Kinder wissen, dass sie sich immer an einen Erwachsenen wenden können, wenn es ein Problem gibt. Das ist kein Petzen, sondern stellt die notwendige Ordnung wieder her.
- Auseinandersetzungen werden grundsätzlich verbal gelöst, ein körperlicher Angriff ist nie eine Lösung.
- Bei der Beobachtung von Gewalt schreiten Erwachsene umgehend ein.
- Bei Gewalt, die über „Rangeleien“ hinausgeht, greift der 3-Stufenplan der Marienschule.
a) Bei der ersten Auffälligkeit: Info an die Eltern
b) Bei der zweiten Auffälligkeit: Erneute Info an die Eltern mit einem Brief der auf das Schulprogramm verweist und Ankündigung des Abholens.
c) Bei der dritten Auffälligkeit: Anruf der Eltern und umgehende Abholung des Kindes.
Immer ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren, daher ist die sofortige Abholung eines Kinder als Maßnahme nur bei Extremsituationen sinnvoll und muss pädagogisch hinterfragt werden.
- Wenn diese Schritte keine Besserung ergeben, greift die Reihenfolge der Ordnungsmaßnahmen (Schulgesetz).
- Weitere Konzeptpunkte, die Gewalt verhindern sollen:
- Jährlicher Tag des friedlichen Miteinanders. Dort wird auch unser Leitbild erläutert.
- Patensystem Klasse 1 und 3 (2 und 4)
- Regelmäßiger Einsatz des Schulsozialarbeiters, Verstärkung des Einsatzes bei wiederholten Auffälligkeiten.
- Verstärkung der Pausenaufsicht, wenn es zu Vorkommnissen kommt.
- Einsatz der Sofa-Kraft, des Schulsozialarbeiters und der BufDis in den Pausenaufsichten
- Klassenrat zu vorkommenden Konflikten
- Gebrauch der STOPP – Regel (Ein deutliches Signal setzen, wenn Grenzen überschritten werden. So kann im Gespräch immer beim Kind, das übergriffig wurde nachgefragt werden: „Hast du auf das STOPP gehört?“)
- Pausenkonzept: Musikpause, Ausgabe von Spielzeug, angeleitetes Spiel
- Im Winter evtl. Einbezug der Turnhalle in die Pausengestaltung
- Im Sportunterricht werden Einheiten zum Ringen und Kämpfen angeboten. Faires und sportliches Verhalten wird eingeübt.
- Regelmäßig werden im Religionsunterricht sowie im Sachunterricht Themen zum Miteinander thematisiert (Bilderbücher z.B. das WIR kommt in die Schule, sich streiten und vertragen, Klassenregeln, Schulregeln).
- 2. Interventionsplan
Bei jedem Fall, der evtl. dem Bereich Sexualisierte Gewalt zuzuordnen ist, wird umgehend die Schulleitung involviert, das betrifft sowohl die Schule als auch die OGS. Die Schulleitung entscheidet über die weitere Vorgehensweise und bezieht alle nötigen Personen ein. Über den Vorfall wird von der Schulleitung eine Gesprächsnotiz angefertigt, die vernichtet wird, sobald der Verdacht geklärt oder weitergegeben wurde. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ermutigt, Verdachtsfälle vertrauensvoll zu melden. Es wird in Dienstbesprechungen regelmäßig klargestellt, dass es bei solchen Meldungen vorrangig um den Schutz der Kinder geht. Auch wenn sich Verdachtsfälle als haltlos erweisen, ist eine Beobachtung oder Verfolgung des jeweiligen Falles nötig und sinnvoll.
- 3. Kooperation
Die Schulleitung kann folgende interne und angegliederte Stellen einschalten.
INTERN
v Schulsozialarbeiter
v OGS – Leitung
v Sozialpädagogische Fachkraft
EXTERN
v Jugendamt des Kreises Coesfeld
v Schulpsychologin
v Gesundheitsamt
v Schulamt als Untere Schulaufsicht
v Polizei
v Die OGS-Teamleitung kann die AWO-Stabsstelle Gewaltprävention und Kinderschutz zur Beratung hinzuziehen. Diese kann zudem bei der Einschätzung und Formulierung einer
8a-Meldung unterstützen.
- 4. Personalverantwortung
Alle Personen, die neu an der Marienschule beginnen, werden in das vorliegende Konzept eingeführt. Vor allem Praktikanten etc. erhalten eine Einführung in die Regeln und Werte unserer Schule. Dem dabei auszuhändigenden Paper ist eine Kurzfassung dieses Konzeptes angefügt.
Selbstverständlich müssen alle bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie der OGS ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
- 5. Fortbildung
Das Kollegium bespricht regelmäßig Auffälligkeiten, die wir gemeinsam für meldepflichtig halten. Dabei unterscheiden wir zwischen einer Meldung an außenstehende Behörden und der oben beschriebenen Meldung an die Schulleitung.
Aus diesen Besprechungen aufgeführten Fortbildungen werden dem vorliegenden Fortbildungsplan unserer Schule zugefügt.
Da unser Schulsozialarbeiter viel Erfahrung in diesem Bereich und eine entsprechende Zusatzqualifikation hat, obliegt ihm die Aufgabe, diesen Bereich in einer „Erinnerungskultur“ regelmäßig in Konferenzen abzufragen.
Im Oktober 2024 und im November 2025 haben bereits SchiLfs zum Thema „Kinderschutz“ und „Verhaltenskodex“ stattgefunden.
6. Verhaltenskodex für Mitarbeitende der Marienschule
Unser Verhaltenskodex gibt dem Lehrpersonal, den Mitarbeitenden der ÜMI und der OGS, der Bürokraft, dem Hausmeister und allen anderen Mitarbeitenden, z.B. Schulbegleitungen, Absolvierenden eines Praktikums, eines FSJ oder eines BFD einen verlässlichen Orientierungsrahmen für das eigene Verhalten im Umgang mit allen Kindern an unserer Schule.
Unsere Schule – ein sicherer Ort
- Ich verpflichte mich, Kinder vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch zu schützen. Ich achte dabei auch auf Zeichen von Vernachlässigung.
- Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder und meine eigenen Grenzen. Ich beachte dies im direkten Umgang und auch im Umgang mit Medien.
- Mit der mir übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehe ich sorgsam um. Ich trete allen Menschen in der Schule mit Wertschätzung und Respekt gegenüber.
- Ich verzichte auf verbal und nonverbal abwertendes und ausgrenzendes Verhalten. Gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten beziehe ich aktiv Stellung.
Ich werde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Marienschule auf Situationen ansprechen, die mit diesem Verhaltenskodex nicht im Einklang stehen, um ein offenes Klima im Team zu schaffen und zu erhalten.
- Ich nehme Hinweise und Beschwerden von Kindern, Mitarbeitenden, Eltern, Absolvierenden eines Praktikums und anderen Personen ernst und handle gegebenenfalls.
- Ich ermutige Kinder dazu, sich Menschen anzuvertrauen und ihnen von Situationen zu erzählen, in denen sie sich bedrängt fühlen.
- 7. Partizipation
Klassenrat und Schulparlament sind wichtige Säulen unserer demokratischen Erziehung. Sicherheit, Wohlbefinden und allgemeine Zufriedenheit sind Ziel beim Umgang mit unseren Schülerinnen und Schülern. In beiden Gremien wird regelmäßig angefragt, ob es Punkte zu besprechen gibt, die dieses Ziel zu erreichen helfen.
Ausdrücklich werden einmal im Schulhalbjahr folgende Aspekte verpflichtend thematisiert:
Wo gibt es an unserer Schule Stellen und Orte, die mir Angst machen?
Welche Situationen sind mir unangenehm oder unheimlich?
Wie verhalte ich mich, wenn mich an der Schule oder auch im privaten Bereich Fremde ansprechen?
Wie kann ich vorgehen, wenn eine Person etwas tut, was mir unangenehm oder unheimlich ist.
Bei Elternabenden wird regelmäßig auf diese Vorgehensweise hingewiesen. Bei vorkommenden Übergriffen, die bekannt werden, werden die Eltern darauf hingewiesen, ihre Kinder aktuell besonders zu sensibiliseren.
Mitbestimmungs- und Beteiligungsstrukturen als Zugang zu Kinderrechten und Ermutigung, Hilfe zu holen.
- 8. Präventionsangebote
Mindestens einmal im Halbjahr bespricht der Schulleiter mit dem Schulparlament (Je 2 Kinder pro Klasse), ob es an unserer Schule Orte gibt, die Angst auslösen können.
In Teambesprechungen von Schule und OGS werden Fragen des Kindeswohl und das eigene pädagogische Handeln regelmäßig thematisiert.
In unserem Schulprogramm sind zur Zeit folgende Programmpunkte verankert:
Wöchentliche Sprechzeiten mit unserem Schulsozialarbeiter
Kontaktstunde mit der katholischen Seelsorgerin Frau Zaun
Klasse 1: Anlaufstellen in Seppenrade, „Notinsel“ in Kooperation mit den CDU-Frauen Lüdinghausen.
Klasse 4: Mein Körper gehört mir, drei Stunden mit dem theaterpädagogischen Team Osnabrück
Klasse 4: Sexualerziehung: „Verhütung - Zeugung“: mit dem Dülmener Team von Donum Vitae